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Verwaltungsrecht
Beamtenversorgungsgesetz
Gesetze
Verwaltungsrecht
Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 8 Sondervorschriften
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
Abschnitt 14 Schlussvorschriften
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85 a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen) Beamtenversorgungsgesetz
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
§§ 92 bis 104 (weggefallen) Beamtenversorgungsgesetz
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
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§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
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§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen) Beamtenversorgungsgesetz
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
§§ 92 bis 104 (weggefallen) Beamtenversorgungsgesetz