§ 184 Organe
VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )
Die Satzung hat zu bestimmen, wie ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine oberste Vertretung (oberstes Organ; Versammlung von Mitgliedern oder von Vertretern der Mitglieder) zu bilden sind.
Stand: 01.04.2024
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