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§ 184 Organe

VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )

 
 

Die Satzung hat zu bestimmen, wie ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine oberste Vertretung (oberstes Organ; Versammlung von Mitgliedern oder von Vertretern der Mitglieder) zu bilden sind.





 Stand: 01.04.2024