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§ 183 Bekanntmachungen

VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )

 
 

(1)  Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden. (2)  Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.





 Stand: 01.02.2024