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§ 12 b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

StVG ( Straßenverkehrsgesetz )

 
 

Die §§ 12 und 12 a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.





 Stand: 01.04.2024