§ 30 b Berechnung des Hubraums
StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )
Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen: 1. Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt. 2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist. 3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden. 4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Stand: 01.04.2024
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