§ 31 Sport und Spiel
StVO ( Straßenverkehrs-Ordnung )
(1) 1Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. 2Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist. (2) 1Durch das Zusatzzeichen
Stand: 01.04.2024
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