Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Verkehrsrecht
Personenbeförderungsgesetz
Gesetze
Verkehrsrecht
Personenbeförderungsgesetz
PBefG Personenbeförderungsgesetz
I. Allgemeine Vorschriften
II. Genehmigung
III. Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten
IV. Auslandsverkehr
V. Aufsicht, Prüfungsbefugnisse
VI. Rechtsbehelfsverfahren und Gebühren
VII. Erlaß von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
VIII. Bußgeldvorschriften
IX. Übergangs- und Schlußbestimmungen
I. Allgemeine Vorschriften
§ 3 b Datenverarbeitung
§ 3 Unternehmer
§ 8 a Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
§ 3 a Bereitstellung von Mobilitätsdaten
§ 8 b Wettbewerbliches Vergabeverfahren
§ 1 a Klimaschutz und Nachhaltigkeit
§ 5 Dokumente
§ 7 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen
§ 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 c Datenlöschung
§ 2 Genehmigungspflicht
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
§ 6 Umgehungsverbot
I. Allgemeine Vorschriften
zurück
|
vor
§ 3 b Datenverarbeitung
§ 3 Unternehmer
§ 8 a Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
§ 3 a Bereitstellung von Mobilitätsdaten
§ 8 b Wettbewerbliches Vergabeverfahren
§ 1 a Klimaschutz und Nachhaltigkeit
§ 5 Dokumente
§ 7 Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen
§ 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 c Datenlöschung
§ 2 Genehmigungspflicht
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
§ 6 Umgehungsverbot