Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 1 Grundregel der Zulassung

FeV ( Fahrerlaubnis-Verordnung )

 
 

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.





 Stand: 01.04.2024