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§ 747 Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.





 Stand: 01.02.2024