§ 1087 Zuständigkeit
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln