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§ 218 Entbehrlichkeit der Ladung

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Zu Terminen, die in verkündeten Entscheidungen bestimmt sind, ist eine Ladung der Parteien unbeschadet der Vorschriften des § 141 Abs. 2 nicht erforderlich.





 Stand: 01.02.2024