§ 44 (Objektive Klagehäufung)
VwGO ( Verwaltungsgerichtsordnung )
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.
Stand: 01.08.2024
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