Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

StPO ( Strafprozeßordnung )

 
 

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.





 Stand: 01.09.2024