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§ 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren

StPO ( Strafprozeßordnung )

 
 

Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.





 Stand: 01.09.2024