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Gesetze
Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Gesetze
Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen
Abschnitt 4 b Verfahren bei Zustellungen
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9 a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9 b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Sechster Abschnitt Zeugen
§ 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
§ 53 a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen
§ 61 Recht zur Eidesverweigerung
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 60 Vereidigungsverbote
§ 68 b Zeugenbeistand
§ 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
§ 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
§ 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
§ 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
§ 64 Eidesformel
§ 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
§ 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
§ 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
§ 71 Zeugenentschädigung
§ 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
§ 48 a Besonders schutzbedürftige Zeugen; Beschleunigungsgebot
§ 57 Belehrung
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
§ 68 a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
§ 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
§ 67 Berufung auf einen früheren Eid
§ 58 b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 58 a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
§ 48 Zeugenpflichten; Ladung
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
§ 59 Vereidigung
Sechster Abschnitt Zeugen
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§ 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
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§ 61 Recht zur Eidesverweigerung
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 60 Vereidigungsverbote
§ 68 b Zeugenbeistand
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§ 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
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§ 58 b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 58 a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
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§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
§ 59 Vereidigung