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§ 59 (Ausschluss von Zuständigkeitsvereinbarungen)

SGG ( Sozialgerichtsgesetz )

 
 

1Vereinbarungen der Beteiligten über die Zuständigkeit haben keine rechtliche Wirkung. 2Eine Zuständigkeit wird auch nicht dadurch begründet, daß die Unzuständigkeit des Gerichts nicht geltend gemacht wird.





 Stand: 01.04.2024