Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
Abschnitt 2 Verfahren in Nachlasssachen
Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
Abschnitt 2 Verfahren in Nachlasssachen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
Unterabschnitt 3 Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Unterabschnitt 4 Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
Unterabschnitt 5 Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen
Unterabschnitt 4 Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
§ 355 Testamentsvollstreckung
§ 353 Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen
§ 354 Sonstige Zeugnisse
§ 352 b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers
§ 352 a Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
§ 352 d Öffentliche Aufforderung
§ 352 c Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 352 e Entscheidung über Erbscheinsanträge
Unterabschnitt 4 Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
zurück
|
vor
§ 355 Testamentsvollstreckung
§ 353 Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen
§ 354 Sonstige Zeugnisse
§ 352 b Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers
§ 352 a Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
§ 352 d Öffentliche Aufforderung
§ 352 c Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 352 e Entscheidung über Erbscheinsanträge