Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

 
 

Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.





 Stand: 01.02.2024