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§ 96 d (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts)

BVerfGG ( Bundesverfassungsgerichtsgesetz )

 
 

1Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. 2In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.





 Stand: 01.02.2024