§ 96 d (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts)
BVerfGG ( Bundesverfassungsgerichtsgesetz )
1Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. 2In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.
Stand: 01.02.2024
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