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§ 23 InkrafttretenAmtliche Fußnote: § 23 betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.

WiStG ( Wirtschaftsstrafgesetz 1954 )

 
 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.





 Stand: 01.02.2024