Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets

StGB ( Strafgesetzbuch )

 
 

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.





 Stand: 01.02.2024