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§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher

JGG ( Jugendgerichtsgesetz )

 
 

Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.





 Stand: 01.02.2024