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Bundeszentralregistergesetz
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
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ERSTER ABSCHNITT Inhalt und Führung des Registers
ZWEITER ABSCHNITT Suchvermerke
DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
VIERTER ABSCHNITT Tilgung
FÜNFTER ABSCHNITT Rechtswirkungen der Tilgung
SECHSTER ABSCHNITT Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
SIEBTER ABSCHNITT Internationaler Austausch von Registerinformationen
ACHTER ABSCHNITT Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Ver...
SIEBTER ABSCHNITT Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 57 a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 54 Eintragungen in das Register
§ 56 b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 55 Verfahren bei der Eintragung
§ 56 Behandlung von Eintragungen
§ 53 a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 56 a (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 57 b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
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