Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Strafrecht
Bundeszentralregistergesetz
Gesetze
Strafrecht
Bundeszentralregistergesetz
BZRG Bundeszentralregistergesetz
ERSTER TEIL Registerbehörde
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
DRITTER TEIL Das Erziehungsregister
VIERTER TEIL Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 69 Übergangsvorschriften
§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 70 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 71 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften
zurück
|
§ 69 Übergangsvorschriften
§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 70 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 71 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister