Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 83 Altersvorsorgezulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

 
 

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.





 Stand: 01.09.2024