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Steuerrecht
Abgabenordnung
SECHSTER TEIL Vollstreckung
ZWEITER ABSCHNITT Vollstreckung wegen Geldforderungen
3. Unterabschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
Gesetze
Steuerrecht
Abgabenordnung
SECHSTER TEIL Vollstreckung
ZWEITER ABSCHNITT Vollstreckung wegen Geldforderungen
3. Unterabschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
I. Allgemeines
II. Vollstreckung in Sachen
III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 314 Einziehungsverfügung
§ 309 Pfändung einer Geldforderung
§ 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
§ 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
§ 317 Andere Art der Verwertung
§ 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
§ 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
§ 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
§ 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung
§ 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
§ 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
§ 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
§ 315 Wirkung der Einziehungsverfügung
III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
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§ 314 Einziehungsverfügung
§ 309 Pfändung einer Geldforderung
§ 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
§ 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
§ 317 Andere Art der Verwertung
§ 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
§ 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
§ 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
§ 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung
§ 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
§ 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
§ 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
§ 315 Wirkung der Einziehungsverfügung