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Artikel 25 (Vorrang des Völkerrechts)

GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )

 
 

1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.





 Stand: 01.04.2024