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SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
FÜNFTES KAPITEL Organisation
ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit
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ERSTER UNTERABSCHNITT Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
ZWEITER UNTERABSCHNITT Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
DRITTER UNTERABSCHNITT Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
VIERTER UNTERABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
VIERTER UNTERABSCHNITT Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
§ 130 Örtliche Zuständigkeit
§ 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
§ 139 Vorläufige Zuständigkeit
§ 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
§ 136 a Unternehmernummer
§ 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
§ 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
§ 133 Zuständigkeit für Versicherte
§ 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
§ 139 a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
§ 136 b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
§ 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
§ 138 Unterrichtung der Versicherten
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