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Gesetze
Sozialrecht
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
VIERTER ABSCHNITT Träger der Sozialversicherung
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Sozialrecht
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
VIERTER ABSCHNITT Träger der Sozialversicherung
Erster Titel Verfassung
Zweiter Titel Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertr...
Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
Vierter Titel Vermögen
Fünfter Titel Aufsicht
Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
§ 67 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 68 Bedeutung und Wirkung des Haushaltsplans
§ 69 Ausgleich, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalbedarfsermittlung
§ 70 Haushaltsplan
§ 71 Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 71 a Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit
§ 71 b Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit
§ 71 c Eingliederungsrücklage der Bundesagentur für Arbeit
§ 71 d Haushaltsplan und Kostenverteilungsverfahren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 71 e Ausweisung der Schiffssicherheitsabteilung im Haushaltsplan
§ 71 f Haushaltsplan der Unfallversicherung Bund und Bahn
§ 72 Vorläufige Haushaltsführung
§ 73 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 74 Nachtragshaushalt
§ 75 Verpflichtungsermächtigungen
§ 76 Erhebung der Einnahmen
§ 77 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 77 a Geltung von Haushaltsvorschriften des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit
§ 78 Verordnungsermächtigung
§ 79 Geschäftsübersichten und Statistiken der Sozialversicherung
Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
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§ 71 d Haushaltsplan und Kostenverteilungsverfahren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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