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§ 16 Gesamteinkommen

SGB IV ( SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung )

 
 

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.





 Stand: 01.02.2024