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§ 190 Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden
§ 190 a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen
§ 191 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen
§ 192 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst
§ 192 a Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 192 b Meldepflichten bei Bezug von Übergangsgebührnissen
§ 193 Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten
§ 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung
§ 195 Verordnungsermächtigung
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