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§ 137 Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen

SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )

 
 

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Versicherung für Personen, die wegen 1. einer Kindererziehung, 2. eines Wehrdienstes oder Zivildienstes, 3. eines Bezuges von Sozialleistungen oder von Vorruhestandsgeld bei ihr versichert sind, in der knappschaftlichen Rentenversicherung durch, wenn diese im letzten Jahr vor Beginn dieser Zeiten zuletzt wegen einer Beschäftigung in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert waren.





 Stand: 01.04.2024