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§ 5 Leistungsgruppen

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

 
 

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht: 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und 5. Leistungen zur sozialen Teilhabe.





 Stand: 01.02.2024