ERSTER ABSCHNITT Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
ZWEITER ABSCHNITT Gesellschaft für Telematik
DRITTER ABSCHNITT Betrieb der Telematikinfrastruktur
VIERTER ABSCHNITT Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
FÜNFTER ABSCHNITT Anwendungen der Telematikinfrastruktur
SECHSTER ABSCHNITT Telemedizinische Verfahren
SIEBTER ABSCHNITT Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
ACHTER ABSCHNITT Finanzierung und Kostenerstattung
§ 332 a Unzulässige Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, für Krankenhäuser und Apotheken sowie für Vorsorgeein
§ 330 Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur
§ 329 Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur
§ 332 b Rahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme
§ 333 Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 332 Anforderungen an die Wartung von Diensten
§ 331 Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur
VIERTER ABSCHNITT Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit