ERSTER ABSCHNITT Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
ZWEITER ABSCHNITT Gesellschaft für Telematik
DRITTER ABSCHNITT Betrieb der Telematikinfrastruktur
VIERTER ABSCHNITT Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
FÜNFTER ABSCHNITT Anwendungen der Telematikinfrastruktur
SECHSTER ABSCHNITT Telemedizinische Verfahren
SIEBTER ABSCHNITT Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
ACHTER ABSCHNITT Finanzierung und Kostenerstattung
§ 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme
§ 372 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 373 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung; Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 374 Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben
§ 374 a Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten
§ 375 Verordnungsermächtigung
SIEBTER ABSCHNITT Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen