§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )
1Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. 2Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln