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Sozialrecht
Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
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SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
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§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe