Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Sozialrecht
Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Gesetze
Sozialrecht
Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
§ 80 Jugendhilfeplanung
§ 79 a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
zurück
|
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
§ 80 Jugendhilfeplanung
§ 79 a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe