Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 97 c Erhebung von Gebühren und Auslagen

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

 
 

Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.





 Stand: 01.02.2024