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Gesetze
Sozialrecht
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
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Sozialrecht
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
§ 104 Höhe der Rente für frühere Ehegatten
§ 100 Begrenzung der Steigerungszahl
§ 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten
§ 104 a Rentenartfaktor
§ 104 b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
§ 102 a (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102 b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
§ 105 a (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 101 Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
§ 102 Allgemeiner Rentenwert (Ost)
§ 105 Verordnungsermächtigung
§ 103 Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
§ 98 Höhe von Bestandsrenten
§ 97 Zuschlag bei Zugangsrenten
§ 102 a (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 102 a (weggefallen)
ALG ( Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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