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§ 154 Berechnung und Leistung

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

 
 

1Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. 2Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.





 Stand: 01.04.2024