§ 329 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Die Agentur für Arbeit kann das zu berücksichtigende Einkommen nach Anhörung der oder des Leistungsberechtigten schätzen, soweit Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist.
Stand: 01.11.2024
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