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§ 5 Nicht feststehende Betriebskosten

WoGV ( Wohngeldverordnung )

 
 

Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.





 Stand: 01.02.2024