§ 5 Nicht feststehende Betriebskosten
WoGV ( Wohngeldverordnung )
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.
Stand: 01.09.2024
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