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§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

WoFlV ( Wohnflächenverordnung )

 
 

(1)  Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (2)  Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.





 Stand: 01.04.2024