§ 3 Gliederung der Berechnung
BVII ( Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) )
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten 1. die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, 2. die Berechnung der Gesamtkosten, 3. den Finanzierungsplan, 4. die laufenden Aufwendungen und die Erträge.
Stand: 01.02.2024
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