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§ 3 Gliederung der Berechnung

BVII ( Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) )

 
 

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten 1. die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, 2. die Berechnung der Gesamtkosten, 3. den Finanzierungsplan, 4. die laufenden Aufwendungen und die Erträge.





 Stand: 01.02.2024