§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
NMV ( Neubaumietenverordnung 1970 )
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.
Stand: 01.04.2024
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