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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

CO ( Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz )

FNA : 2129-69

Fassung vom 05.12.2022

Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2023

Stand: 01.08.2024

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

Abschnitt 2  Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme

§ 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme

§ 4 Maßgeblicher Zertifikatepreis

Abschnitt 3  Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten

§ 5 Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden

§ 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch bei Wohngebäuden

§ 7 Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden

§ 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

Abschnitt 4  Begleitregelungen

§ 9 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

Abschnitt 5  Evaluierung

§ 10 Erfahrungsbericht

Abschnitt 6  Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 11 Übergangsregelungen

§ 12 Inkrafttreten



Anlage: (zu den §§ 5 bis 7)





 Stand: 01.08.2024