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§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage

EigZulG ( Eigenheimzulagengesetz )

 
 

1Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2 Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.





 Stand: 01.02.2024