§ 9 Vorschuss
RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln