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§ 72 Vermerke auf dem Brief

KostO ( Kostenordnung )

 
 

Für die Ergänzung des Grundbuchauszugs auf dem Brief sowie für sonstige Vermerke auf dem Brief wird, sofern es sich nicht um eine gebührenfreie Nebentätigkeit handelt, eine Gebühr von 13 Euro erhoben.





 Stand: 01.04.2024